Bei Pflege Verbindet erhalten pflegende Angehörige im Kanton Schaffhausen einen Bruttostundenlohn von CHF 38.- inkl. Sozialversicherungsbeiträge und Ferien.
Bruttobeträge in CHF
Pflegebedarf
leicht
mittel
intensiv
Monatslohn
ab 550
ab 2’250
ab 4’500
Jahreslohn
ab 6’600
ab 27’000
ab 54’000
Die Lohntabelle dient zur Veranschaulichung und bildet keinen Rechtsanspruch. Der Pflegebedarf wird durch unsere Pflegefachpersonen bestimmt. Die Krankenkasse erstellt eine Kostengutsprache, welche als Grundlage für Ihren Lohnanspruch dient. Die Auszahlung Ihres Lohnes erfolgt monatlich.
Ab dem 1. Tag Ihrer Anstellung sind Sie obligatorisch gegen Unfall versichert. Für Freizeitunfälle sind Sie ab 8 Stunden Pflege pro Woche mitversichert.
Im Krankheitsfall erhalten Sie weiterhin Ihren Lohn.
Grundsätzlich werden bei pflegenden Angehörigen lediglich Leistungen der Grundpflege vergütet. Wenn Sie eine höhere Ausbildung in der Pflege haben, sind auch Leistungen der Behandlungspflege möglich.
Beispiele:
Körperpflege (z.B. Angehörigen waschen & abtrocknen, Intimpflege, Rasieren, Zähneputzen, Haare waschen, Nägel schneiden)
Hilfe beim An-/Ausziehen (z.B. Kleider, Hilfsmittel, Einlagen)
Unterstützung bei Mobilisation (z.B. Hilfe beim Aufstehen/ Hinlegen/ Gehen, Lagerung im Bett)
Hilfe beim Essen/Trinken (z.B. Anleitung/Ermunterung zum Essen oder Essen eingeben, führen und beurteilen der Trinkbilanz)
Beispiele:
Atmung (z.B. Atemtherapie, Inhalation)
Hilfe beim Essen (z.B. Sondenernährung, Einlegen Magensonde)
Ausscheidung (z.B. Katheter, Einlauf, Stoma)
Medikamente richten und verabreichen
Messung Vitalzeichen (z.B. Blutdruck, Puls, Temperatur, Gewicht)
Wundversorgung
Psychiatrische Leistungen (z.B. Unterstützung zur Vermeidung von akuter Selbst- oder Fremdgefährdung)
Beispiele:
Haushaltstätigkeiten
(z.B. kochen, waschen, putzen, Bett machen)
Gesellschaft leisten
Begleitung zu Freizeitaktivitäten
Für eine Anstellung als pflegender Angehöriger müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Der Bundesrat hat bewusst darauf verzichtet eine Definition für Pflegende Angehörige zu formulieren. Eine Definition wird den verschiedenen Pflegesituationen nicht gerecht und könnte ungewollt Berechtigte ausschliessen.
Kinder (ab 3 Jahren)
Eltern
Partner
Freunde / Nachbarn
Die aufgeführten Pflegesituationen sollen Ihnen eine Idee der Angehörigenpflege geben und sind keinesfalls abschliessend. Falls Ihre Situation nicht dabei ist, sprechen Sie uns unbedingt an um individuell zu prüfen, ob auch Sie berechtigt sind.
Die Anstellung als pflegende Angehörige bei der Spitex Pflege Verbindet bringt folgende Vorteile mit sich:
Melden Sie sich telefonisch oder wünschen Sie einen Rückruf.
Wir prüfen Ihre Situation individuell und zeigen Ihnen die nächsten Schritte zur möglichen Anstellung in der Angehörigenpflege.
Bereits beim Erstkontakt erhalten Sie kostenlos eine erste Einschätzung über eine mögliche Anstellung als pflegender Angehöriger.
Wir übernehmen die administrativen Schritte und bereiten die Anstellungsunterlagen vor.
In einem persönlichen Gespräch analysieren wir gemeinsam Ihre Pflegesituation und klären alle Details.
Zusammen entscheiden wir, ob es zu einer Anstellung als pflegender Angehöriger kommt.
Nach Unterzeichnung des Vertrages werden Sie ein Teil von Pflege Verbindet und erhalten Lohn für die Pflege die Sie für Ihren Angehörigen zu Hause leisten.
Gleichzeitig profitieren Sie von sozialer Absicherung sowie fachlicher Begleitung durch unsere Pflegefachpersonen.
Wir unterstützen Sie von nun an fortlaufend mit Qualität, Menschlichkeit und Transparenz.
Wir begleiten Sie persönlich von der ersten Abklärung bis zur Anstellung – einfach & kostenlos
Sind Sie bereits bei einer Spitex als pflegender Angehöriger angestellt und denken über einen Wechsel nach?
- Wir beraten Sie gerne dabei.
Die Pflege durch Angehörige bei der Spitex Pflege Verbindet bringt folgende Vorteile mit sich:
Unsere Tarife werden in kassenpflichtige und nicht-kassenpflichtige Dienstleistungen unterteilt.
In allen Gemeinden des Kantons Schaffhausen sowie der Stadt Schaffhausen ist Pflege Verbindet Schaffhausen auf die Anstellung und Begleitung von pflegenden Angehörigen bzw. Angehörigenpflege spezialisiert.
Pflegende Angehörige in der Stadt 8201 Schaffhausen werden durch unser Pflege Verbindet Team Schaffhausen angestellt und begleitet.
Pflegende Angehörige in den Gemeinden 8215 Hallau, 8228 Beggingen, 8222 Beringen, 8214 Gächlingen, 8224 Löhningen, 8213 Neunkirch, 8216 Oberhallau, 8626 Schleitheim, 8225 Siblingen, 8219 Trasadingen und 8217 Wilchingen Osterfingen werden durch unser Pflege Verbindet Team Klettgau angestellt und unterstützt.
Pflegende Angehörige in der Gemeinde 8212 Neuhausen am Rheinfall werden durch unser Pflege Verbindet Team Neuhausen angestellt und bezahlt.
Pflegende Angehörige in den Gemeinden 8240 Thayngen, 8233 Bargen, 8236 Büttenhardt, 8239 Dörflingen, 8235 Lohn, 8232 Merishausen und 8234 Stetten werden durch unser Pflege Verbindet Team Reiat angestellt und begleitet.
Pflegende Angehörige in den Gemeinden 8260 Stein am Rhein, 8263 Buch SH, 8261 Hemishofen und 8262 Ramsen werden durch unser Pflege Verbindet Team Stein angestellt und unterstützt.
Pflegende Angehörige in den Gemeinden 8454 Buchberg und 8455 Rüdlingen werden durch unser Pflege Verbindet Team Buchberg-Rüdlingen angestellt, bezahlt und begleitet.
Kassenpflichtige Leistungen (z.B. Angehörigenpflege, Pflege zu Hause):
Ärzlich verordnete Pflege und Bedarfsabklärungen sind kassenpflichtig. Die Spitex Pflege Verbindet rechnet direkt mit der Krankenkasse ab. Der Klient erhält eine Rechnung über alle nicht kassenpflichtigen Leistungen.
Nicht-kassenpflichtige Leistungen (z.B. Hauswirtschaft und Entlastung):
Die Krankenkasse zahlt, wenn eine Zusatzversicherung für hauswirtschaftliche Dienste abgeschlossen wurde (gemäss Krankenkassen-Leistungen wie in Ihrer Police erwähnt).
Bei Pflege Verbindet stehen Menschen im Zentrum.
Qualität. Menschlichkeit. Transparenz.