Pflegemodelle Schweiz – Orientierung für Zuweiser

Diese Seite richtet sich an Zuweiser und erklärt die Angehörigenpflege sowie die drei Pflegemodelle in der Schweiz.

Pflege ist ein Grundbedürfnis.

In der Schweiz steht pflegebedürftigen Menschen bezahlte Pflege zu – unabhängig davon, von wem sie geleistet wird.
Grundsätzlich stehen drei Krankenkassenfinanzierte Modelle zur Verfügung.
Die Wahl hängt von der Situation, den Ressourcen und dem Wunsch der betroffenen Person ab.

Die pflegebedürftige Person entscheidet:

Welche Versorgungsform ist gewünscht und geeignet?

Die 3 Pflegemodelle in der Schweiz

Ist ein Angehöriger teilweise oder vollständig in die Pflege involviert oder bereit dazu?

Ja

Angehörigenpflege Modell

Vertrauensperson

Zuhause

Pflege durch vertraute Person
im vertrauten Umfeld

Pflegemodell:

  • Bezugspflege
  • gleichbleibendes Personal
  • Pflegezeiten auf Pflegebedürftige zugeschnitten und kurzfristig auf Bedürfnisse anpassbar

Das Modell in Kürze:

  • Angehörige übernehmen teilweise oder vollständig die Pflege zu Hause.
  • Private Spitex stellt Angehörige als Pflegehelfer an, bleibt aber verantwortlich für die Qualität der Pflege und die Abrechnung mit der Krankenkasse.
  • Diplomiertes Pflegepersonal begleitet und schult pflegende Angehörige und gewährleistet Pflege bei Verhinderung.

Wann geeignet:

  • Pflege zu Hause wird benötigt
  • Angehörige können Bedarf teilweise oder vollständig abdecken

Nein

Klassisches Spitex Modell

Fremde Personen

Zuhause

Pflege durch fremde Personen
im vertrauten Umfeld

Pflegemodell:

  • keine Bezugspflege
  • wechselndes Personal
  • Vorgegebene Zeitfenster, Wartezeiten, Pflegezeiten nicht kurzfristig auf Bedürfnisse anpassbar

Das Modell in Kürze:

  • Das Personal der Spitex übernimmt die Pflege zu Hause
  • Geeignet bei unzureichender Angehörigenstruktur
  • Auftrag zur Sicherstellung der Pflege
  • Keine / wenig Angehörigenbeteiligung.
    Spitex übernimmt Planung und Durchführung der Pflege sowie Abrechnung mit der Krankenkasse.

Wann geeignet:

  • Pflege zu Hause wird benötigt
  • Pflege kann nicht durch Angehörige gewährleistet werden

Nein

Heim Modell

Fremde Personen

Institution

Pflege durch fremde Personen
im fremden Umfeld

Pflegemodell:

  • Bezugspflege möglich
  • wechselndes Personal
  • Pflegezeiten grundsätzlich an Bedürfnisse der Pflegebedürftigen anpassbar

Das Modell in Kürze:

  • Pflege durch Personal in stationärer Einrichtung.
  • Geeignet bei hoher Pflegeintensität oder fehlender / ungeeigneter häuslicher Struktur.
  • Keine / wenig Angehörigenbeteiligung. Heim übernimmt Planung und Durchführung der Pflege sowie Abrechnung mit der Krankenkasse.

Wann geeignet:

  • Pflege zu Hause nicht mehr möglich
  • Vollständiger oder teilweiser Eintritt in stationäre Einrichtung

Hinweis: Dies ist eine vereinfachte Darstellung.
Es sind auch Kombinationen denkbar, insbesondere wenn Betreuung hinzukommt z.B. Angehörigenpflege Modell in Kombination mit einer Tages- oder Nachtstruktur (Heim Modell). Weiter wurden diverse Dienstleistungen zu Verständlichkeitszwecken unter Oberbegriffen subsumiert. So gibt es z.B. auch private Spitexorganisationen die lediglich das klassische Spitex Modell anbieten.

Vorteile der Angehörigenpflege

Vorteile für Pflegebedürftige

  • Pflege im vertrauten Umfeld
  • Pflege durch gewünschte, bekannte Vertrauensperson
    • Pflege angepasst auf Vorlieben, gewohnte Sprache und bereits bekanntem
    • Weniger Schamgefühl bei intimen Pflegesituationen
    • Höheres Sicherheitsgefühl durch vertraute Personen
  • Hohe Beziehungsstabilität als Qualitätsmerkmal
  • Erhalt der Selbstbestimmung im eigenen Zuhause und Einbindung im gewohnten Umfeld
  • Individuell abgestimmt auf Tagesform und Bedürfnisse
  • Weniger Überforderung durch wechselnde Bezugspersonen
  • Frühzeitige Erkennung gesundheitlicher Veränderungen durch langjährige Beziehung
  • Kontinuität durch feste fallführende Bezugsperson
  • Enge Abstimmung mit behandelnden Ärzten

Vorteile für pflegende Angehörige

  • Vergütung der ohnehin erbrachten Pflegeleistungen
  • Fachliche Begleitung und Anleitung zur Erhöhung der Pflegequalität
  • Sicherstellung der lückenlosen Versorgung bei eigener Verhinderung oder zur Entlastung durch Fachpersonal das die Pflegebedürftigen bereits kennt
  • Klare Abgrenzung zwischen familiärer Rolle und professioneller Pflegerolle
  • Unterstützung bei Unsicherheiten im Pflegealltag
  • Reduktion von Überforderung durch fachliche Rückendeckung in schwierigen Situationen
  • Soziale Absicherung im Rahmen der Anstellung
  • Administrative Entlastung
  • Wertschätzung der geleisteten Pflegearbeit

Vorteile für Zuweiser

  • Klare Entscheidungslogik bei bestehender Angehörigenstruktur
  • Planbare und stabile Anschlusslösung
  • Reduzierte Schnittstellen
  • Zentrale Koordinationsstelle spezialisiert auf das Beziehungsdreieck (Pflegebedürftige – Angehörige – Versorgung)
  • Verlässliche fallführende Ansprechperson mit klaren Zuständigkeiten und schneller Reaktionszeit
  • Lückenlose Versorgung auch bei Ausfall der Angehörigen durch Pflegepersonal das die Pflegebedürftigen kennt
  • Enge Zusammenarbeit mit und hohe Akzeptanz des familiären Umfelds
  • Transparente Dokumentation
  • Stabilisierung nach Spitalaustritt zur Reduktion von Rehospitalisationen

Vorteile für das Versorgungssystem

  • Entlastung der Gesundheitsversorgung durch Entlastung öffentlicher Spitex und stationärer Einrichtungen
  • Förderung ambulanter Versorgung vor stationärer Versorgung 
  • Reduktion vorzeitiger Spital- und Heimeintritte
  • Stabilisierung bestehender Angehörigenstrukturen
  • Förderung von Eigenverantwortung im familiären Umfeld
  • Zielgerichteter Einsatz von diplomiertem Fachpersonal dort, wo es zwingend erforderlich ist
  • Geringere Abhängigkeit von der Verfügbarkeit von (ausländischem) Pflegepersonal durch nachhaltige Nutzung der verfügbaren Ressourcen
  • Stärkung der Pflegekompetenz in der Bevölkerung 
  • Erweiterung des Fachkräftepotenzials durch Qualifizierung pflegender Angehöriger
  • Reduktion von Erwerbsunterbrüchen und Stärkung der sozialversicherungsrechtlichen Absicherung durch Anstellung

Häufige Fragen zur Angehörigenpflege

Das Modell ist geeignet bei:

  • bestehender Angehörigenstruktur
  • Wunsch nach Pflege zu Hause
  • langfristigem Unterstützungsbedarf
  • Stabilisierung nach Spitalaustritt

Es entlastet das stationäre System und erhält das häusliche Umfeld.

Nein. Das Angehörigenpflege Modell ist flexibel aufgebaut. Pflegende Angehörige können die Pflege vollständig übernehmen oder nur einen Teil der Pflegeleistungen erbringen

 

Wir übernehmen sowohl Grundpflegeleistungen als auch behandlungspflegerische Leistungen gemäss ärztlicher Verordnung. Die Aufteilung erfolgt individuell nach Ressourcen, Situation und Wunsch der pflegebedürftigen Person.

Das bedeutet:

  • Angehörige übernehmen beispielsweise Teile der Grundpflege

  • Unsere diplomierten Pflegefachpersonen erbringen ergänzend weitere Leistungen

  • Auch behandlungspflegerische Leistungen werden durch uns sichergestellt

 

Die Versorgung erfolgt komplementär und bedarfsgerecht. Wir ergänzen dort, wo zusätzliche Unterstützung erforderlich ist. Ziel ist eine stabile, qualitativ hochwertige und lückenlose Versorgung.

Zuweisungen erfolgen direkt telefonisch oder über unser Kontaktformular. Wir prüfen die Situation, klären die Versorgungsform und übernehmen die gesamte Koordination.

Die Versorgung bleibt gesichert.

Bei Krankheit, Überlastung oder Verhinderung:

  • übernehmen unsere Pflegefachpersonen die Pflege temporär

  • wird die Situation neu evaluiert

  • stellen wir die lückenlose Weiterführung der Versorgung sicher

Die pflegebedürftige Person bleibt jederzeit abgesichert.

Ja, sofern:

  • sie durch uns fachlich instruiert werden

  • die Pflege dem individuellen Kompetenzrahmen entspricht

  • eine kontinuierliche Begleitung und Qualitätssicherung erfolgt

Wir übernehmen Schulung, Anleitung und Supervision. Zusätzlich absolvieren pflegende Angehörige innerhalb eines Jahres einen Oda zertifizierten Pflegehelferkurs gemäss SRK Richtlinien z.B. an unserer eigenen Akademie. Es steht Angehörigen jederzeit frei ihre Pflege ohne Pflegeausbildung unentgeltlich zu leisten.

Ja. Das Angehörigenpflege Modell basiert auf der Spitex-Zulassung gemäss KVG. Die Pflegeleistungen sind krankenkassenanerkannt und unterstehen denselben Qualitätsanforderungen wie das klassische Spitex Modell.

Ja. Die pflegerischen Leistungen werden wie in im klassischen Spitex Modell gemäss KVG von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen. Nicht gedeckt sind reine Betreuungsleistungen ohne Pflegebedarf.

Nein. Die Finanzierung entspricht den gesetzlichen Vorgaben des klassischen Spitex Modells.

Nein. Falls ergänzende Leistungen notwendig sind, erbringen wir diese im Rahmen des Angehörigen Modells selbst. Eine zweite Spitex ist normalerweise nicht erforderlich.

Pflege Verbindet bietet Angehörigenpflege aktuell in den Kantonen St. Gallen und Appenzell Innerrhoden an. Weitere Regionen folgen schrittweise.

Zuweisung & Kontakt

Pflege Verbindet ist spezialisiert auf das Angehörigenpflegemodell und übernimmt die vollständige Koordination im Versorgungsdreieck. Wir unterstützen Zuweiser bei der strukturierten Einordnung und Umsetzung.

Zuweisungen erfolgen direkt über unsere Koordinationsstelle.
Kontaktieren Sie uns telefonisch oder über das Formular – wir klären die geeignete Versorgungsform umgehend mit Ihnen.

Qualität. Menschlichkeit. Transparenz.
Bei Pflege Verbindet stehen Menschen im Zentrum.