Anstellung als pflegende Angehörige in der Schweiz

Lassen Sie sich von uns anstellen und erhalten Sie eine faire Vergütung für Ihre Pflegearbeit.

In 3 einfachen Schritten zum Arbeitsvertrag

1.

Nehmen Sie Kontakt auf

Melden Sie sich telefonisch oder wünschen Sie einen Rückruf.

Wir prüfen Ihre Situation individuell und zeigen Ihnen die nächsten Schritte einfach und verständlich auf.

Sie erhalten bereits beim ersten Kontakt eine Einschätzung über eine mögliche Anstellung – völlig unverbindlich und kostenlos.

2.

Abklärungen & Vertrag

Wir leisten die Vorarbeit und prüfen die Voraussetzungen, organisieren die administrativen Schritte und erstellen die Anstellungsunterlagen.

An einem persönlichen Gespräch lernen wir uns kennen, schauen uns gemeinsam Ihre Pflegesituation an und gehen die Einzelheiten der Anstellung durch. 

Zusammen entscheiden wir, ob es zu einer Anstellung kommt.

3.

Start & Begleitung

Nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrages werden Sie offiziell ein Teil unseres Pflege Verbindet Teams und erhalten Lohn für die Pflegeleistungen an Ihrem Angehörigen sowie die dazugehörigen sozialen Absicherungen. 

Unsere Pflegefachpersonen begleiten und unterstützen Sie von nun an fortlaufend – mit Qualität, Menschlichkeit und Transparenz.

Was uns unterscheidet

Pflege Verbindet wurde von pflegenden Angehörigen gegründet.

Wir kennen die Herausforderungen nicht aus Lehrbüchern, sondern aus eigener Erfahrung. Deshalb begleiten wir Menschen persönlich, transparent und mit einem klaren Qualitätsanspruch — vom ersten Gespräch bis zur langfristigen Zusammenarbeit.

Lohn & soziale Absicherung für Ihre Anstellung

Pflege Verbindet vergütet pflegende Angehörige mit einem fixen Stundenlohn. Dieser Stundensatz ist kantonal geregelt, da sich die Kantone unterschiedlich an den Kosten der Angehörigenpflege beteiligen.

Wählen Sie den Kanton aus in dem Ihre Angehörige wohnt um zu erfahren, wie viel Lohn Ihnen pro Stunde Grundpflege zusteht. 

CHF --.- pro Stunde

Für jede geleistete Pflegestunde die wir mit der Krankenkasse abrechnen können erhalten Sie obenstehenden Bruttolohn. Darin enthalten sind der 13. Monatslohn, Ferienzuschlag & Sozialversicherungsbeiträge.

Die Auszahlung Ihres Lohnes erfolgt monatlich.

Ab dem 1. Tag Ihrer Anstellung sind Sie obligatorisch gegen Unfall versichert. Für Freizeitunfälle sind Sie ab 8 Stunden Pflege pro Woche mitversichert.

Im Krankheitsfall erhalten Sie weiterhin Ihren Lohn.

Die Abzüge der 1. Säule sind für alle in der Schweiz lebenden Personen obligatorisch und umfassen die Beiträge für AHV/IV/EO/ALV. 
 
Bei Erreichen eines Schwellenwerts im Jahreseinkommen erfolgen auch Beiträge in die Pensionskasse.

Welche Pflegeleistungen werden vergütet?

Grundsätzlich werden bei pflegenden Angehörigen lediglich Leistungen der Grundpflege vergütet.

Grundpflege

wird vergütet

Beispiele:

  • Körperpflege (z.B. Angehörigen waschen & abtrocknen, Intimpflege, Rasieren, Zähneputzen, Haare waschen, Nägel schneiden)

  • Hilfe beim An-/Ausziehen (z.B. Kleider, Hilfsmittel, Einlagen)

  • Unterstützung bei Mobilisation (z.B. Hilfe beim Aufstehen/ Hinlegen/ Gehen, Lagerung im Bett)

  • Hilfe beim Essen/Trinken (z.B. Anleitung/Ermunterung zum Essen oder Essen eingeben, führen und beurteilen der Trinkbilanz)

  • Begleitung und Unterstützung beim Toilettengang

Behandlungspflege

nur FaGe oder höher

Beispiele:

  • Atmung (z.B. Atemtherapie, Inhalation)

  • Hilfe beim Essen (z.B. Sondenernährung, Einlegen Magensonde)

  • Ausscheidung (z.B. Katheter, Einlauf, Stoma)

  • Medikamente richten und verabreichen

  • Messung Vitalzeichen (z.B. Blutdruck, Puls, Temperatur, Gewicht)

  • Wundversorgung

  • Psychiatrische Leistungen (z.B. Unterstützung zur Vermeidung von akuter Selbst- oder Fremdgefährdung)

Betreuung

wird nicht vergütet

Beispiele:

  • Haushaltstätigkeiten
    (z.B. kochen, waschen, putzen, Bett machen)

  • Gesellschaft leisten

  • Begleitung zu Freizeitaktivitäten

Häufige Fragen zur Anstellung als pflegende Angehörige

Grundsätzlich können volljährige Angehörige, die regelmässig eine nahestehende Person in der Schweiz pflegen, bei uns angestellt werden. Eine Anstellung ist auch im AHV-Alter oder für Frühpensionierte möglich. Wir prüfen jede Situation individuell.

Als pflegende Angehörige erhalten Sie einen Bruttolohn pro Stunde. Die Anstellung erfolgt offiziell mit Arbeitsvertrag und Sozialversicherungen.

Den Lohn für Ihren Kanton finden Sie hier.

Nein. Sie können direkt starten und werden von uns eingeführt und begleitet.

Im laufe Ihres Arbeitsverhältnisses nehmen Sie an Schulungen teil und absolvieren innerhalb eines Jahres einen Pflegehelferkurs. Diesen können Sie auch an unserer Akademie absolvieren. Dafür erhalten Sie ein anerkanntes Diplom.

Grundsätzlich übernehmen wir die administrativen Prozesse, sodass Sie sich voll und ganz auf die Pflege Ihrer Angehörigen konzentrieren können. Um die Grundpflegestunden abzurechnen und die Qualität der Pflege zu gewährleisten, werden die erbrachten Leistungen täglich digital von Ihnen erfasst und mit der ärztlichen Verordnung abgeglichen.

Jetzt offiziell als pflegende Angehörige angestellt werden

Wir begleiten Sie persönlich von der ersten Abklärung bis zur Anstellung – kostenlos & unverbindlich

Qualität. Menschlichkeit. Transparenz.
Bei Pflege Verbindet stehen Menschen im Zentrum.