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NEU: Pflege Verbindet Appenzell Jetzt auch im Kanton Appenzell Innerrhoden für Sie da. |
Melden Sie sich telefonisch oder wünschen Sie einen Rückruf.
Wir prüfen Ihre Situation individuell und zeigen Ihnen die nächsten Schritte einfach und verständlich auf.
Sie erhalten bereits beim ersten Kontakt eine Einschätzung über eine mögliche Anstellung – völlig unverbindlich und kostenlos.
Wir leisten die Vorarbeit und prüfen die Voraussetzungen, organisieren die administrativen Schritte und erstellen die Anstellungsunterlagen.
An einem persönlichen Gespräch lernen wir uns kennen, schauen uns gemeinsam Ihre Pflegesituation an und gehen die Einzelheiten der Anstellung durch.
Zusammen entscheiden wir, ob es zu einer Anstellung kommt.
Nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrages werden Sie offiziell ein Teil unseres Pflege Verbindet Teams und erhalten Lohn für die Pflegeleistungen an Ihrem Angehörigen sowie die dazugehörigen sozialen Absicherungen.
Unsere Pflegefachpersonen begleiten und unterstützen Sie von nun an fortlaufend – mit Qualität, Menschlichkeit und Transparenz.
Pflege Verbindet wurde von pflegenden Angehörigen gegründet.
Wir kennen die Herausforderungen nicht aus Lehrbüchern, sondern aus eigener Erfahrung. Deshalb begleiten wir Menschen persönlich, transparent und mit einem klaren Qualitätsanspruch — vom ersten Gespräch bis zur langfristigen Zusammenarbeit.
Wir wissen, wie sich Angehörigenpflege im Alltag anfühlt. Deshalb begleiten wir Menschen in ähnlichen Situationen nicht nur fachlich, sondern auf Augenhöhe. Mit Verständnis, Klarheit und echtem Einblick in ihrer Realität.
Klare Lohnstrukturen, verständliche Abläufe und eine offene Kommunikation. Dazu gehören auch umfassende Sozialversicherungen — weil Wertschätzung nicht beim Vertrag aufhört.
Kontinuierliche Schulungen für pflegende Angehörige und Fachpersonen zur Qualitätssicherung, die auf Ihre realen Pflegesituationen abgestimmt sind, nicht Standardlösungen — praktisch, verständlich und direkt anwendbar.
Fachliche Begleitung und enge Abstimmung mit allen für Sie relevanten Partnern.
Wir wissen, wie viel Sie leisten und verschreiben uns dem Ziel Ihren Pflegealltag so einfach wie möglich zu halten. Wir schaffen Orientierung im System und reduzieren organisatorischen Druck — weil Angehörigenpflege bereits genug fordert.
Pflege Verbindet vergütet pflegende Angehörige mit einem fixen Stundenlohn. Dieser Stundensatz ist kantonal geregelt, da sich die Kantone unterschiedlich an den Kosten der Angehörigenpflege beteiligen.
Wählen Sie den Kanton aus in dem Ihre Angehörige wohnt um zu erfahren, wie viel Lohn Ihnen pro Stunde Grundpflege zusteht.
Für jede geleistete Pflegestunde die wir mit der Krankenkasse abrechnen können erhalten Sie obenstehenden Bruttolohn. Darin enthalten sind der 13. Monatslohn, Ferienzuschlag & Sozialversicherungsbeiträge.
Die Auszahlung Ihres Lohnes erfolgt monatlich.
Ab dem 1. Tag Ihrer Anstellung sind Sie obligatorisch gegen Unfall versichert. Für Freizeitunfälle sind Sie ab 8 Stunden Pflege pro Woche mitversichert.
Im Krankheitsfall erhalten Sie weiterhin Ihren Lohn.
Grundsätzlich werden bei pflegenden Angehörigen lediglich Leistungen der Grundpflege vergütet.
Beispiele:
Körperpflege (z.B. Angehörigen waschen & abtrocknen, Intimpflege, Rasieren, Zähneputzen, Haare waschen, Nägel schneiden)
Hilfe beim An-/Ausziehen (z.B. Kleider, Hilfsmittel, Einlagen)
Unterstützung bei Mobilisation (z.B. Hilfe beim Aufstehen/ Hinlegen/ Gehen, Lagerung im Bett)
Hilfe beim Essen/Trinken (z.B. Anleitung/Ermunterung zum Essen oder Essen eingeben, führen und beurteilen der Trinkbilanz)
Beispiele:
Atmung (z.B. Atemtherapie, Inhalation)
Hilfe beim Essen (z.B. Sondenernährung, Einlegen Magensonde)
Ausscheidung (z.B. Katheter, Einlauf, Stoma)
Medikamente richten und verabreichen
Messung Vitalzeichen (z.B. Blutdruck, Puls, Temperatur, Gewicht)
Wundversorgung
Psychiatrische Leistungen (z.B. Unterstützung zur Vermeidung von akuter Selbst- oder Fremdgefährdung)
Beispiele:
Haushaltstätigkeiten
(z.B. kochen, waschen, putzen, Bett machen)
Gesellschaft leisten
Begleitung zu Freizeitaktivitäten
Grundsätzlich können volljährige Angehörige, die regelmässig eine nahestehende Person in der Schweiz pflegen, bei uns angestellt werden. Eine Anstellung ist auch im AHV-Alter oder für Frühpensionierte möglich. Wir prüfen jede Situation individuell.
Als pflegende Angehörige erhalten Sie einen Bruttolohn pro Stunde. Die Anstellung erfolgt offiziell mit Arbeitsvertrag und Sozialversicherungen.
Den Lohn für Ihren Kanton finden Sie hier.
Nein. Sie können direkt starten und werden von uns eingeführt und begleitet.
Im laufe Ihres Arbeitsverhältnisses nehmen Sie an Schulungen teil und absolvieren innerhalb eines Jahres einen Pflegehelferkurs. Diesen können Sie auch an unserer Akademie absolvieren. Dafür erhalten Sie ein anerkanntes Diplom.
Grundsätzlich übernehmen wir die administrativen Prozesse, sodass Sie sich voll und ganz auf die Pflege Ihrer Angehörigen konzentrieren können. Um die Grundpflegestunden abzurechnen und die Qualität der Pflege zu gewährleisten, werden die erbrachten Leistungen täglich digital von Ihnen erfasst und mit der ärztlichen Verordnung abgeglichen.
Wir begleiten Sie persönlich von der ersten Abklärung bis zur Anstellung – kostenlos & unverbindlich
Qualität. Menschlichkeit. Transparenz.
Bei Pflege Verbindet stehen Menschen im Zentrum.
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