Das Modell ist geeignet bei:
Es entlastet das stationäre System und erhält das häusliche Umfeld.
Grundsätzlich können volljährige Angehörige, die regelmässig eine nahestehende Person (Kinder ab 3 Jahren) in der Schweiz pflegen, bei uns angestellt werden. Eine Anstellung ist auch im AHV-Alter oder für Frühpensionierte möglich. Wir prüfen jede Situation individuell.
Nein. Sie können direkt starten und werden von uns eingeführt und begleitet.
Im laufe Ihres Arbeitsverhältnisses nehmen Sie an Schulungen teil und absolvieren innerhalb eines Jahres einen Pflegehelferkurs. Diesen können Sie auch an unserer Akademie absolvieren.
Ja, sofern:
sie durch uns fachlich instruiert werden
die Pflege dem individuellen Kompetenzrahmen entspricht
eine kontinuierliche Begleitung und Qualitätssicherung erfolgt
Wir übernehmen Schulung, Anleitung und Supervision. Zusätzlich absolvieren pflegende Angehörige innerhalb eines Jahres einen Pflegehelferkurs. Dieser kann an unserer eigenen Akademie absolviert werden. Es steht Angehörigen jederzeit frei ihre Pflege ohne Pflegeausbildung unentgeltlich zu leisten.
Grundsätzlich werden bei pflegenden Angehörigen lediglich Leistungen der Grundpflege vergütet. Wenn Sie eine höhere Ausbildung in der Pflege haben, sind auch Leistungen der Behandlungspflege möglich. Weitere Infos sowie eine indikative Lohntabelle finden Sie auf der Seite Ihres Kantons
Als pflegende Angehörige erhalten Sie einen Bruttolohn pro Stunde. Die Anstellung erfolgt offiziell mit Arbeitsvertrag und Sozialversicherungen. Der Lohn ist kantonal geregelt, da sich die Kantone unterschiedlich an den Pflegekosten beteiligen. Weitere Infos sowie eine indikative Lohntabelle finden Sie auf der Seite Ihres Kantons
Der Bundesrat hat bewusst darauf verzichtet eine Definition für Pflegende Angehörige zu formulieren. Eine Definition wird den verschiedenen Pflegesituationen nicht gerecht und könnte ungewollt Berechtigte ausschliessen.
Kinder (ab 3 Jahren)
Eltern
Partner
Freunde / Nachbarn
Die aufgeführten Pflegesituationen sollen Ihnen eine Idee der Angehörigenpflege geben und sind keinesfalls abschliessend. Falls Ihre Situation nicht dabei ist, sprechen Sie uns unbedingt an um individuell zu prüfen, ob auch Sie berechtigt sind.
Grundsätzlich übernehmen wir die administrativen Prozesse, sodass Sie sich voll und ganz auf die Pflege Ihrer Angehörigen konzentrieren können. Um die Grundpflegestunden abzurechnen und die Qualität der Pflege zu gewährleisten, werden die erbrachten Leistungen täglich digital von Ihnen erfasst und mit der Pflegeplanung abgeglichen.
Ja. Das Angehörigenpflege Modell basiert auf der Spitex-Zulassung gemäss KVG. Die Pflegeleistungen sind krankenkassenanerkannt und unterstehen denselben Qualitätsanforderungen wie das klassische Spitex Modell. Mehr zu den verschiedenen Modellen finden Sie hier
Ja. Die pflegerischen Leistungen werden wie im klassischen Spitex Modell gemäss KVG von der obligatorischen Krankenversicherung des Patienten übernommen. Nicht gedeckt sind reine Betreuungsleistungen.
Nein. Die Finanzierung entspricht den gesetzlichen Vorgaben des klassischen Spitex Modells. Weitere Infos zu den verschiedenen Modellen finden Sie hier
Zuweisungen erfolgen direkt telefonisch oder über unser Kontaktformular. Wir prüfen die Situation, klären die Versorgungsform und übernehmen die gesamte Koordination.
Pflege Verbindet bietet Angehörigenpflege aktuell in den Kantonen Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden, St.Gallen, Schaffhausen, Thurgau und Zürich an. Weitere Regionen folgen in Kürze – Ist Ihr Kanton noch nicht dabei? Fragen Sie uns an wann es so weit sein wird. Alle Infos zu den Kantonen finden sie hier
Bei Pflege Verbindet stehen Menschen im Zentrum.
Qualität. Menschlichkeit. Transparenz.