Häufige Fragen zur Angehörigenpflege

Fragen zur den Voraussetzungen für die Angehörigenpflege

Das Modell ist geeignet bei:

  • bestehender Angehörigenstruktur
  • Wunsch nach Pflege zu Hause
  • langfristigem Unterstützungsbedarf
  • Stabilisierung nach Spitalaustritt

Es entlastet das stationäre System und erhält das häusliche Umfeld.

Grundsätzlich können volljährige Angehörige, die regelmässig eine nahestehende Person (Kinder ab 3 Jahren) in der Schweiz pflegen, bei uns angestellt werden. Eine Anstellung ist auch im AHV-Alter oder für Frühpensionierte möglich. Wir prüfen jede Situation individuell.

Nein. Sie können direkt starten und werden von uns eingeführt und begleitet.

Im laufe Ihres Arbeitsverhältnisses nehmen Sie an Schulungen teil und absolvieren innerhalb eines Jahres einen Pflegehelferkurs. Diesen können Sie auch an unserer Akademie absolvieren.

Ja, sofern:

  • sie durch uns fachlich instruiert werden

  • die Pflege dem individuellen Kompetenzrahmen entspricht

  • eine kontinuierliche Begleitung und Qualitätssicherung erfolgt

Wir übernehmen Schulung, Anleitung und Supervision. Zusätzlich absolvieren pflegende Angehörige innerhalb eines Jahres einen Pflegehelferkurs. Dieser kann an unserer eigenen Akademie absolviert werden. Es steht Angehörigen jederzeit frei ihre Pflege ohne Pflegeausbildung unentgeltlich zu leisten.

Fragen zu den Anstellungsbedingungen als pflegender Angehöriger

Grundsätzlich werden bei pflegenden Angehörigen lediglich Leistungen der Grundpflege vergütet. Wenn Sie eine höhere Ausbildung in der Pflege haben, sind auch Leistungen der Behandlungspflege möglich. Weitere Infos sowie eine indikative Lohntabelle finden Sie auf der Seite Ihres Kantons 

Als pflegende Angehörige erhalten Sie einen Bruttolohn pro Stunde. Die Anstellung erfolgt offiziell mit Arbeitsvertrag und Sozialversicherungen. Der Lohn ist kantonal geregelt, da sich die Kantone unterschiedlich an den Pflegekosten beteiligen. Weitere Infos sowie eine indikative Lohntabelle finden Sie auf der Seite Ihres Kantons 

Der Bundesrat hat bewusst darauf verzichtet eine Definition für Pflegende Angehörige zu formulieren. Eine Definition wird den verschiedenen Pflegesituationen nicht gerecht und könnte ungewollt Berechtigte ausschliessen.

Angehörigenpflege Beispiel Kind: Eine Mutter pflegt ihr pflegebedürftiges Kind und unterstützt es beim An- und Ausziehen

Kinder (ab 3 Jahren)

Angehörigenpflege Beispiel Papa: Eine Frau pflegt ihren pflegebedürftigen Vater und begleitet ihn beim Toilettengang

Eltern

Angehörigenpflege Beispiel Ehefrau: Ein Mann pflegt seine pflegebedürftige Frau und hilft ihr bei der Mobilisation

Partner

Angehörigenpflege Beispiel Nachbarin: Eine Frau pflegt ihre pflegebedürftige Nachbarin und hilft ihr bei der Körperpflege

Freunde / Nachbarn

Die aufgeführten Pflegesituationen sollen Ihnen eine Idee der Angehörigenpflege geben und sind keinesfalls abschliessend. Falls Ihre Situation nicht dabei ist, sprechen Sie uns unbedingt an um individuell zu prüfen, ob auch Sie berechtigt sind.

Grundsätzlich übernehmen wir die administrativen Prozesse, sodass Sie sich voll und ganz auf die Pflege Ihrer Angehörigen konzentrieren können. Um die Grundpflegestunden abzurechnen und die Qualität der Pflege zu gewährleisten, werden die erbrachten Leistungen täglich digital von Ihnen erfasst und mit der Pflegeplanung abgeglichen.

Vorteile der Angehörigenpflege
  • Pflege im vertrauten Umfeld
  • Pflege durch gewünschte, bekannte Vertrauensperson
    • Pflege angepasst auf Vorlieben, gewohnte Sprache und bereits bekanntem
    • Weniger Schamgefühl bei intimen Pflegesituationen
    • Höheres Sicherheitsgefühl durch vertraute Personen
  • Hohe Beziehungsstabilität als Qualitätsmerkmal
  • Erhalt der Selbstbestimmung im eigenen Zuhause und Einbindung im gewohnten Umfeld
  • Individuell abgestimmt auf Tagesform und Bedürfnisse
  • Weniger Überforderung durch wechselnde Bezugspersonen
  • Frühzeitige Erkennung gesundheitlicher Veränderungen durch langjährige Beziehung
  • Kontinuität durch feste fallführende Bezugsperson
  • Enge Abstimmung mit behandelnden Ärzten
  • Vergütung der ohnehin erbrachten Pflegeleistungen
  • Fachliche Begleitung und Anleitung zur Erhöhung der Pflegequalität
  • Klare Abgrenzung zwischen familiärer Rolle und professioneller Pflegerolle
  • Unterstützung bei Unsicherheiten im Pflegealltag
  • Reduktion von Überforderung durch fachliche Rückendeckung in schwierigen Situationen
  • Soziale Absicherung im Rahmen der Anstellung
  • Administrative Entlastung
  • Wertschätzung der geleisteten Pflegearbeit
  • Klare Entscheidungslogik bei bestehender Angehörigenstruktur
  • Planbare und stabile Anschlusslösung
  • Reduzierte Schnittstellen
  • Zentrale Koordinationsstelle spezialisiert auf das Beziehungsdreieck (Pflegebedürftige – Angehörige – Versorgung)
  • Verlässliche fallführende Ansprechperson mit klaren Zuständigkeiten und schneller Reaktionszeit
  • Enge Zusammenarbeit mit und hohe Akzeptanz des familiären Umfelds
  • Transparente Dokumentation
  • Stabilisierung nach Spitalaustritt zur Reduktion von Rehospitalisationen
  • Entlastung der Gesundheitsversorgung durch Entlastung öffentlicher Spitex und stationärer Einrichtungen
  • Förderung ambulanter Versorgung vor stationärer Versorgung 
  • Reduktion vorzeitiger Spital- und Heimeintritte
  • Stabilisierung bestehender Angehörigenstrukturen
  • Förderung von Eigenverantwortung im familiären Umfeld
  • Zielgerichteter Einsatz von diplomiertem Fachpersonal dort, wo es zwingend erforderlich ist
  • Geringere Abhängigkeit von der Verfügbarkeit von (ausländischem) Pflegepersonal durch nachhaltige Nutzung der verfügbaren Ressourcen
  • Stärkung der Pflegekompetenz in der Bevölkerung 
  • Erweiterung des Fachkräftepotenzials durch Qualifizierung pflegender Angehöriger
  • Reduktion von Erwerbsunterbrüchen und Stärkung der sozialversicherungsrechtlichen Absicherung durch Anstellung
Fragen zu den Kosten der Angehörigenpflege

Ja. Das Angehörigenpflege Modell basiert auf der Spitex-Zulassung gemäss KVG. Die Pflegeleistungen sind krankenkassenanerkannt und unterstehen denselben Qualitätsanforderungen wie das klassische Spitex Modell. Mehr zu den verschiedenen Modellen finden Sie hier

Ja. Die pflegerischen Leistungen werden wie im klassischen Spitex Modell gemäss KVG von der obligatorischen Krankenversicherung des Patienten übernommen. Nicht gedeckt sind reine Betreuungsleistungen.

Nein. Die Finanzierung entspricht den gesetzlichen Vorgaben des klassischen Spitex Modells. Weitere Infos zu den verschiedenen Modellen finden Sie hier

Fragen für Zuweiser

Zuweisungen erfolgen direkt telefonisch oder über unser Kontaktformular. Wir prüfen die Situation, klären die Versorgungsform und übernehmen die gesamte Koordination.

Pflege Verbindet bietet Angehörigenpflege aktuell in den Kantonen Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden, St.Gallen, Schaffhausen, Thurgau und Zürich an. Weitere Regionen folgen in Kürze – Ist Ihr Kanton noch nicht dabei? Fragen Sie uns an wann es so weit sein wird. Alle Infos zu den Kantonen finden sie hier

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Pflege Verbindet ist Mitglied von ASPS dem Verband der privaten Spitex-Organisationen Schweiz

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Qualität. Menschlichkeit. Transparenz.